Die Diagnose Reizdarmsyndrom wird von Ärzt:innen als Ausschlussdiagnose gestellt. Das bedeutet, dass jegliche Krankheiten, welche die Symptome ebenfalls auslösen könnten, zunächst ausgeschlossen werden müssen. Hierzu werden eine Reihe von Untersuchungen durchgeführt, neben einer ausführlichen Anamnese können dazu unter anderem eine Blut- und Stuhluntersuchung, ein Ultraschall, sowie eine Magen- und Darmspiegelung gehören. Bleiben die gängigen Untersuchungen ohne Befund, werden die Betroffenen oft mit einer psychischen Erklärung Ihrer Beschwerden vertröstet. Viele fühlen sich dadurch nicht ernst genommen und alleingelassen.